Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 01.11.2019

Sprachlicher Hinweis. Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehöriger sämtlicher Geschlechter

§ 1 Leistungen

1.1. Die Mitgliedschaft in der Gym Lounge umfasst immer folgende Pakete (Startpaket, monatliche Mitgliedschaft, halbjährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen) mit den folgend beschriebenen Leistungen.

◦ 1.1.1. einmaliges Startpaket : Das Startpaket beinhaltet den Trainingsbeutel mit Informationen und Booklet über die Gym Lounge, sowie die Teilnahme an den Geräteeinweisungen. Zusätzlich wird ein persönlicher Welcome-Termin durchgeführt.

◦ 1.1.2. monatliche Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Eintritt in die Gym Lounge und zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind, zu den kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete Angebote, wie im Punkt 1.2. beschrieben (ADD-ON´s), Betreuung durch Trainer, sowie Leistungen des Startpakets und erweiterten Trainingsleistungen

◦ 1.1.3. Halbjährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen (früher als „halbjährliche Verwaltungsgebühr" bezeichnet):
• GymLounge@Home (myvita) ist das Training für zuhause und unterwegs mit mehr als 1.000 on demand Trainingsprogrammen.
• Desweiteren steht dem Mitglied ein persönlicher Zugang zur Gym Lounge Trainings-App zur Verfügung

1.2 Desweiteren werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige Specials, genannt „Add-ONs", angeboten. Hierzu zählen insbesondere Solarium, Massageliegen, Getränke-Abo, Shake-Abo, Nutzung der Sauna, elektronische Kraftgeräte, individuelle Trainerbetreuung, Best-Price Abo, Kinderbetreuung oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 1.1.2 betreffen. Die jeweiligen Angebote können in Ihrer Verfügbarkeit variieren.

1.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

1.4 Für minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) unterzeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.

§ 2

Die Gym Lounge steht dem Nutzer zusammen mit anderen Personen während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten entsprechend des Monatsbeitrages zur Verfügung.

§ 3

Der vereinbarten Beiträge sind monatlich im Voraus zu zahlen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten vereinbarten zukünftigen Entgelte und Pauschalen bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

§ 4

Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto immer über genügend Deckung verfügt. Wird ein Bankeinzug an das Studio zurückgegeben, wird zusätzlich zum fälligen Beitrag eine Pauschalgebühr für Bankgebühren der eigenen- und der Fremdbank, sowie eine Bearbeitungsgebühr für Post etc. fällig.

§ 5

Die z. Z. gültige Hausordnung hängt in der Gym Lounge aus, wo sie auch vollständig gelesen und vom Mitglied akzeptiert ist.

§ 6

Bei Vereinbarung einer Testphase kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen in Textform angezeigt werden. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag kann nicht mehr trainiert werden. Die Kündigungsfristen sind laut Vertragsexemplar des Mitglieds vereinbart. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Bei einer Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgebend. Ordentliche sowie außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform. Der Nachweis des rechtzeitigen Zugangs der Kündigung obliegt dem Kündigenden.

§ 7

Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen für einen im Voraus zu bestimmenden, vorübergehenden Zeitraum von mindestens 4 Wochen, für einen Betrag von fünf Euro monatlich, ausgesetzt werden. Mögliche Aussetzungsgründe sind eine Schwangerschaft oder eine durch Attest nachgewiesener Erkrankung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.

§ 8

Die Öffnungszeiten können je nach Auslastung der Gym Lounge angepasst werden. Maximal ist aber nur eine Anpassung von -10% / +10% der ursprünglichen Gesamtöffnungszeit möglich.

§ 9

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Trainingsgeräte und die Teilnahme am Kurs gesundheitliche Schäden verursachen können, sofern gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen und/oder entsprechend Übungsanweisungen missachtet werden. Zur Beurteilung seines Gesundheitszustandes und zur Eignung der Teilnahme, hat das Mitglied sich ärztlich untersuchen zu lassen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

§ 10

Für während des Aufenthalts in der Gym Lounge aufbewahrte Gegenstände und/oder Wertgegenstände, auch wenn diese unter Verschluss aufbewahrt werden, wird im Falle des Verlustes keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der Gym Lounge vor.

§ 11

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio jede Anschrift- und Namensänderung sowie die Änderung der Kontoverbindung mitzuteilen. Etwaige aus einer verspäteten Mitteilung resultierende Nachteile gehen zu Lasten des Mitglieds.

§12

Bei Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes ändern sich auch die vereinbarten Entgelte entsprechend.

§13

Das Mitglied erhält bei Vertragsbeginn einen Mitgliedsausweis, der Zugang zu dem Studio und den Einrichtungen/Geräten ermöglicht. Die Überlassung erfolgt zur höchstpersönlichen Nutzung und ist nur nach Rücksprache mit dem Personal auf Dritte übertragbar. Jede Beeinträchtigung des Ausweises, insbesondere Beschädigung oder Verlust, ist dem Studio unverzüglich zu melden. Sollte das Mitglied nicht mehr im Besitz eines funktionstüchtigen Mitgliedsausweises sein, ist er verpflichtet, eine Aufwandsentschädigung von 10€ für einen neuen Ausweis zu entrichten.

§14

Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtstand ist Cottbus Bei Verstößen gegen die AGB sowie die Hausordnung kann von der Geschäftsleitung ein Hausverbot ausgesprochen werden.

§15

Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.

§16

Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.