Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 01.11.2019

Sprachlicher Hinweis. Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehöriger sämtlicher Geschlechter

§ 1 Leistungen

1.1. Die Mitgliedschaft in der Gym Lounge umfasst immer folgende Pakete (einmaliges Startpaket, monatliche Mitgliedschaftsgebühr, halbjährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen) mit den folgenden beschriebenen Leistungen.

◦ 1.1.1. Einmaliges Startpaket : Das Startpaket beinhaltet den Trainingsbeutel mit Informationen und Booklet über die Gym Lounge, sowie die Teilnahme an den Geräteeinweisungen. Zusätzlich wird ein persönlicher Welcome-Termin durchgeführt.

◦ 1.1.2. Monatliche Mitgliedschaftsgebühr: Das Mitglied ist zum Eintritt in die Gym Lounge und zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, ausgenommen der elektronische Milon- und FLEXX Zirkel, zu den kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete Angebote, wie im Punkt 1.2. beschrieben (ADD-ON´s), zusätzlich gebuchte Trainerleistungen, Leistungen des Startpakets sowie die halbjährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen.

◦ 1.1.3. Halbjährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen:
• GymLounge@Home (myvita) ist das Training für zu Hause und unterwegs mit mehr als 1.000 on demand Trainingsprogrammen.
• Desweiteren steht dem Mitglied ein persönlicher Zugang zu den Gym Lounge Online Portalen-App zur Verfügung.

1.2 Desweiteren werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige Specials, genannt „Add-ONs", angeboten. Hierzu zählen insbesondere Solarium, Massageliegen, Getränke-Abo, Kaffee-Abo, Nutzung der Sauna, elektronische Kraftgeräte (Milon und FLEXX), individuelle Trainerbetreuung, Shake- und Best-Price Abo oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 1.1.2 betreffen. Die jeweiligen Angebote sind nach Verfügbarkeit buchbar.

1.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

1.4 Für minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) unterzeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein. Für Personen unter 18 Jahre gelten gesonderte Leistungen.

§ 2 Öffnungszeiten

Die Gym Lounge steht dem Nutzer zusammen mit anderen Personen während der kommunizierten Öffnungszeiten und der gebuchten Angebote zur Verfügung.

2.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Trainingsfläche oder anderen Bereichen, sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

2.2. Die Öffnungszeiten können je nach Auslastung der Gym Lounge angepasst werden. Maximal ist aber nur eine Anpassung von -10% / +10% der ursprünglichen Gesamtöffnungszeit möglich.

§ 3 Beiträge

Der vereinbarten Beiträge sind monatlich im Voraus zu zahlen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten vereinbarten zukünftigen Entgelte und Pauschalen bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

3.1. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto immer über genügend Deckung verfügt. Wird ein Bankeinzug an das Studio zurückgegeben, wird zusätzlich zum fälligen Beitrag eine Bankgebühr der eigenen- und der Fremdbank, sowie eine Bearbeitungsgebühr für Post etc. fällig.

3.2. Das Mitglied ist verpflichtet, der Gym Lounge jede Anschrift- und Namensänderung sowie die Änderung der Kontoverbindung mitzuteilen. Etwaige aus einer verspäteten Mitteilung resultierende Nachteile gehen zu Lasten des Mitglieds.

3.3 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für November des vorangegangenen Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.

§ 4 Hausordnung

Die aktuell gültige Hausordnung hängt in der Gym Lounge aus, wo sie auch vollständig gelesen und vom Mitglied akzeptiert ist.

§ 5 Zustandekommen eines Vertrages

Sonderbestimmungen für Online-Verträge inklusive Add-Ons mit Verbraucher: Der Fitnessvertrag kann auch über die Website der Gym Lounge abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird der Fitnessvertrag verbindlich abgeschlossen. Der Verbraucher erhält eine E-Mail mit dem Vertrag inklusive seiner vorab gewählten Konditionen auf die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Dieses E-Mail enthält weiters einen Link, mit dem die persönlichen Daten bestätigt werden und der Online-Account aktiviert wird.

5.2. Verbraucher können Verträge bei deren Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel zum Einsatz kommen, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, Gym Lounge mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. Einwurfeinschreiben, E-Mail, Fax) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden. Der Kunde trägt die Verantwortung des ordnungsgemäßen Zugangs der Kündigung an Gym Lounge, ausschließlich selbst.

5.3. Wenn der Verbraucher während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) den Vertrag widerruft und bereits die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des genutzten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.

5.4. Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, können bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht und nur im Club verbraucht werden.

§ 6 Vorzeitige Vertragsauflösung

Gym Lounge kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals. Besitz, Konsum oder Anbieten gesetzlich verbotener Stoffe, selbstständige gewerbliche Tätigkeit, sowie Weitergabe des Gym Lounge-Mitgliedsbandes, oder anderweitigen Maßnahmen, um unbefugten Personen Zutritt zur Gym Lounge zu verschaffen oder ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.

§ 7 Stillegung

Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen für einen im Voraus zu bestimmenden, vorübergehenden Zeitraum von mindestens 4 Wochen, für einen reduzierten Monatsbeitrag von fünf Euro monatlich, ausgesetzt werden. Mögliche Aussetzungsgründe sind eine Schwangerschaft oder eine durch Attest nachgewiesener Erkrankung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.

§ 8 Aufklärung

Das Mitglied versichert für das Training geeignet zu sein. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Gym Lounge weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.

8.1. Das Mitglied wird darüber aufgeklärt, dass keine Trainingsbetreuung im monatlichen Beitrag enthalten ist und eigenständig an den Geräten trainiert wird und die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied eine zusätzliche Trainerstunde gebucht werden.

8.2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

8.3. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

§ 9 Haftungsausschluss

Für während des Aufenthalts in der Gym Lounge aufbewahrte Gegenstände und/oder Wertgegenstände, auch wenn diese unter Verschluss aufbewahrt werden, wird im Falle des Verlustes keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die Gym Lounge zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden der Gym Lounge unverzüglich anzuzeigen.

9.1. Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im Club verwendet werden. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinde vom Clubpersonal geöffnet.

9.2. Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Club nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Spinde zu versperren. Die Spinde sind keine Wertschließfächer. Es wird für den Verlust oder die Beschädigung von nicht ordnungsgemäß versperrten Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern bzw. sonstigen Personen, die zuzurechnen sind, gehaftet.

9.3. Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder im Club werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

§ 10 Zutritt zum Studio

Das Mitglied erhält bei Vertragsbeginn einen Mitgliedsausweis, der Zugang zu dem Studio und den Einrichtungen/Geräten ermöglicht. Die Überlassung erfolgt zur höchstpersönlichen Nutzung. Sollte das Mitglied nicht mehr im Besitz eines funktionstüchtigen Mitgliedsausweises sein, ist er verpflichtet, eine Entschädigung für den Ersatz von 10€ für einen neuen Ausweis zu entrichten.

§ 11 Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Gym Lounge (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit Gym Lounge, ist untersagt.

§ 12 Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Datenschutzerklärung wurde durch eine gesonderte Bestätigung zugestimmt. Diese hängt in den Räumlichkeiten Gym Lounge aus und befindet sich auf der Homepage unter www.gym-lounge.de/datenschutz. Änderungen der Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind Gym Lounge bekannt zu geben.

§ 13 Sonstiges

Erfüllungsort sind die Clubräume der Gym Lounge, Fitness Factory Betriebsgesellschaft für Sport- und Freizeitanlagen mbH. Gerichtstand ist Cottbus. Bei Verstößen gegen die AGB sowie die Hausordnung, kann von der Geschäftsleitung ein Hausverbot, welches die sofortige Vertragsauflösung tagenau zur Folge hat, ausgesprochen werden.

13.1. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.

13.2. Es gilt deutsches Recht.

13.3. Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

13.5. Gym Lounge ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder elektronisch mitgeteilt (Änderungserklärung). In diesem Schreiben sind die Änderungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung zu erklären. Sofern der Kunde den Vertrag nicht binnen der Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung kündigt, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von Gym Lounge mitgeteilten Zeitpunkt für die bestehenden Verträge wirksam.