Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen die Daten vertraulich behandelt werden. Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass die Studio Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sollten die gesetzlichen Vorschriften gelten.